Konzeption Begabungsförderung

Projektskizze: Begabungen erkennen, fördern und entfalten

Stand 06.05.2008

Ausgangslage

Die Heterogenität unserer Schülerschaft nimmt zu. Das ist zunächst sehr erfreulich, stellt die schulische und pädagogische Arbeit insgesamt aber vor neue Herausforderungen:

  • Die Rahmenbedingungen der Grundschulbildung und die höhere Durchlässigkeit ins Gymnasium bewirken dort einen erhöhten Förderbedarf, in Lern- und Arbeitstechniken ebenso wie in den entsprechenden Dispositionen und Haltungen.
  • Die beruflich und/oder biographisch bedingte zunehmende Mobilität innerhalb unserer Gesellschaft bedeutet für immer mehr Kinder und Jugendliche häufigere Schulwechsel, zwischen Bundesländern, aber auch zwischen nationalen Systemen und Kontinenten. Neben der Bewältigung der menschlichen und persönlichen Herauforderungen werden damit auch fast immer Nachführungskurse notwendig.
  • Erfreulicherweise hat die schul- und die allgemeinpädagogische Forschung der letzten 10 bis 15 Jahre die berechtigten Anliegen der Förderung hoch- und höchstbegabter Kinder und Jugendlicher bekannt gemacht. Am Kolleg St. Blasien verfolgen wir weiterhin einen integrativen Ansatz, der stärker auf Enrichment- als auf Akzelerationsmodelle setzt und eine ganzheitliche Förderung unter besonderer Berücksichtigung sozialer Kompetenzen anzielt: 14jährige Abiturienten sind für uns kein erstrebenswertes Ziel.
  • Die Zunahme von Verhaltensoriginalitäten und Entwicklungsdefiziten bei Kindern und Jugendlichen, die sich beispielsweise in der steigenden Zahl von AD(H)S-Diagnosen niederschlägt, macht unabhängig ihrer Ursache vermehrt sonder- und förderpädagogische Einzel- und Gruppeninterventionen notwendig, um eine Regelbeschulung sicherzustellen oder überhaupt erst zu gewährleisten.
  • Der differenziertere Blick auf Phänomene wie Lese-Rechtschreib-Schwächen oder Dyskalkulie ermöglicht mehr Schülerinnen und Schülern zurecht den Besuch des Gymnasiums, erfordert aber ebenfalls umfangreiche Therapien und begleitetes Training.
  • Auch außerhalb der testdiagnostisch definierten Grenzen besitzt jede Schülerin und jeder Schüler individuelle und deshalb wertvolle Begabungen, die oft erst entdeckt und freigelegt werden müssen. Wir stellen dies leicht für den sportlichen oder musischen Bereich fest und ebenso für die Fächer der schulischen Disziplinen. Der gleichen Aufmerksamkeit bedürfen aber auch künstlerische oder soziale Begabungen oder besondere Fähigkeiten beispielsweise im organisatorischen oder pädagogischen Arbeiten.

Grundentscheidung

Wir sehen in der Heterogenität unserer Schülerschaft kein Problem, sondern eine enorme Chance. Wir wollen diese Heterogenität bewahren und sogar noch fördern und verstärken! Deshalb soll jede Schülerin und jeder Schüler entsprechend seinen Bedürfnissen und Begabungen optimale Förderung erfahren. Wir wollen damit eine neue Qualität des grundlegenden Prinzips jesuitischer Erziehung, der cura personalis, erreichen und so den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen und den ihnen geschenkten Anlagen noch mehr gerecht werden. So wird deutlich, dass wir sie zuerst als Geschöpf sehen und annehmen, so wie Gott jede und jeden gewollt und gestaltet hat. Und wir wollen helfen, dass sie sich ebenso entdecken und entfalten. Wir sind aus täglicher Anschauung davon überzeugt, dass jede und jeder förderungswürdige Begabungen in sich trägt, deshalb sprechen wir nicht von einem Programm nur für Hochbegabte, und auch nicht von der Förderung besonders Begabter. Damit wollen wir zugleich einen Beitrag zur politischen Erziehung leisten: Das angstfreie und erfolgreiche Erleben von Heterogenität fördert Toleranz, Solidarität und Zivilcourage. Mit diesem Ziel bemühen wir uns bereits seit Jahren in den internationalen Projekten des Kollegs: der Euroklasse, der China- Partnerschaft und dem lebendigen Austausch mit unseren Partnerschulen in Europa und der ganzen Welt.

Der politische Kontext

Das Land Baden-Württemberg hat eine andere Entscheidung als wir getroffen und setzt beinahe ausschließlich auf die separierende Förderung hoch- und höchstbegabter Schülerinnen und Schüler. Im Gegensatz dazu spricht beispielsweise das Schulgesetz des Landes Nordrhein- Westfalen aus dem Jahr 2006 von individueller Förderung als „Leitidee schulischer Praxis“. Dennoch ist uns im gesamten Bundesgebiet kein vergleichbares Konzept bekannt, das systematisch alle Schülerinnen und Schüler aus der Perspektive individueller Fördermöglichkeiten in den Blick nimmt. Vergleichbare Zentren oder Einrichtungen fokussieren immer ausschließlich auf Hochbegabung.

Dagegen haben wir uns sehr stark anregen lassen von den Erfahrungen der jesuitischen Schulen und Internatsschulen im angelsächsischen Sprachraum: Die dortige Gesetzeslage erzwingt weitestgehend die pädagogische Arbeit, die wir jetzt anzielen und umsetzen wollen: Unter dem Begriff „special educational needs“ finden wir vieles von dem, was wir uns für das Kolleg und für unsere Schülerinnen und Schüler wünschen und was wir nun aufbauen wollen.

Der Auftrag

Das ZiBf hat den Auftrag, die schulische und erzieherische Arbeit des Kollegs fach- und sachspezifisch zu unterstützen. Dies geschieht in unterschiedlichen Formen und auf unterschiedliche Weise:

  • Beratung einzelner Schüler/-innen sowie pädagogischer Mitarbeiter/-innen bei Schul- und Erziehungsfragen
  • Differentielle Diagnostik der Lernausgangslage aus systemischer Perspektive mit Hilfe von Gesprächen, Interviews, Beobachtungen und Testverfahren
  • Die Erstellung und Fortschreibung individueller Förderpläne
  • Schullaufbahnberatung und Vermittlung zu weiteren Fachstellen oder Fachleuten anderer Disziplinen
  • Durchführung und Evaluation von Förderkonzepten und Trainingsprogrammen zur Vorbeugung oder Bewältigung von Lernschwierigkeiten und Verhaltensstörungen, einzeln oder in einer Gruppe
  • Entwicklung und Erprobung neuer Konzepte und Programme sowie Vermittlung in bestehende Fördermaßnahmen im näheren und weiteren Umfeld
  • Mitwirkung bei Fortbildungen der pädagogischen Kollegien, Ausbildung von Schüler/-innen zu Lernförder-Mentoren

Die Abläufe

Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler Zugang zum ZiBf. Dazu gibt es eine feste, offene Sprechzeit.

Daneben können (Klassen-)Lehrer/-innen, Erzieher/-innen, Eltern und die Kollegsleitung Schülerinnen und Schülern ein Gespräch im ZiBf empfehlen oder einen ersten Termin vereinbaren. Für testdiagnostische Verfahren ist die Zustimmung mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich, auch im Blick auf möglicherweise entstehende Kosten. Mitarbeiter/-innen des ZiBf haben die Möglichkeit der Beobachtung einer Schülerin/eines Schülers in alltäglichen Situationen, wenn die unterrichtende Lehrkraft bzw. der Erzieher/die Erzieherin zustimmt. Sie nehmen an allen ordentlichen und außerordentlichen Klassenkonferenzen teil sowie auf Wunsch oder Einladung auch an GLK oder Erzieherkonferenz. Die Implementierung individueller Fördermaßnahmen, die den Regelunterricht oder die Internatsabläufe betreffen, bedürfen der vorhergehenden Zustimmung der Schul- und ggf. Internatsleitung sowie der Abstimmung mit dem Klassenlehrer und (bei Internen) der Erzieherin bzw. des Erziehers. Dies gilt auch für Beurlaubungen von Schüler/-innen auf Initiative des ZiBf. Alle Schritte und Maßnahmen werden intern dokumentiert, umfangreichere Interventionen evaluiert.

Diese Projektskizze wird im Laufe der zweijährigen Erprobungsphase fortgeschrieben, überarbeitet und weiterentwickelt.